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Neues KI-Gesetz in Deutschland: Was sich jetzt ändert

Von Multifaucet Team 09. Juli 2026 1 Min. Lesezeit 14 Aufrufe

Einen Tag, nachdem die EU ihren Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vorgestellt hatte, zog der Bundestag nach: Mit dem KI-Durchführungsgesetz bekommt Deutschland eine zentrale Aufsichtsstelle für Künstliche Intelligenz.

Auf einen Blick

  • Beschlossen: 11. Juni 2026 durch den Bundestag
  • Name: KI-Durchführungsgesetz (KI-MIG)
  • Zentrale Aufsicht: Bundesnetzagentur
  • EU-Kodex einen Tag vorher: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (10. Juni)
  • Wichtige Frist: Kennzeichnungspflicht mit Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026

Was beschlossen wurde

Am 11. Juni 2026 verabschiedete der Bundestag das nationale KI-Durchführungsgesetz. Damit wird die Bundesnetzagentur zur zentralen deutschen Aufsichtsbehörde für Künstliche Intelligenz - vergleichbar mit ihrer Rolle im Telekommunikationsbereich.

Der Zusammenhang mit der EU-Regel

Einen Tag zuvor, am 10. Juni, hatte das EU-AI-Office den finalen "Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content" veröffentlicht - einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er ist freiwillig, hilft Anbietern aber, ihre Pflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung zu erfüllen. Empfohlen werden zwei Kennzeichnungswege: digital signierte Metadaten (in der Praxis läuft das über den C2PA-Standard) und unsichtbare Wasserzeichen, optional ergänzt um Fingerprinting oder Logging.

Wichtige Fristen

Wer sich als einer der ersten offiziellen Unterzeichner des Verhaltenskodex eintragen möchte, musste das Formular bis zum 22. Juli 2026, 18:00 Uhr MESZ einreichen. Die eigentliche Transparenzpflicht nach Artikel 50(2) der KI-Verordnung greift mit einer Übergangsfrist zum 2. Dezember 2026. Der sogenannte Digital Omnibus, ein Vorhaben zur Vereinfachung der Regeln, war zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht - der 2. August 2026 blieb damit als rechtlich bindender Stichtag bestehen.

Warum das relevant ist

Für Unternehmen und auch für Betreiber von Websites, die KI-Inhalte erzeugen oder nutzen, bedeutet das: Wer jetzt schon seine Systeme inventarisiert und klassifiziert, ist auf die kommenden Kennzeichnungspflichten besser vorbereitet als wer abwartet. Die Bundesnetzagentur als zentrale Anlaufstelle soll außerdem für einheitlichere Regeln sorgen, statt dass Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Behörden aufgeteilt sind.

Quellen und zum Weiterlesen

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